Eine auditive Wahrnehmungsstörung ist als Teilleistungsstörung zu verstehen und wird heute meist als „zentrale auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung“ bezeichnet, wobei eine enge Beziehung zwischen Perzeption und Kognition besteht.
Eine auditive Wahrnehmungsstörung kann vermutet werden, wenn Kinder in ihrem Verhalten durch folgende Symptome auffallen:
Da die betroffenen Kinder in verschiedenen Bereichen, z.B. der Sprache, dem Verhalten und den schulischen Leistungen auffällig sein können, empfiehlt sich ein interdisziplinäres diagnostisches Vorgehen.
Prävention der auditiven Störungen:
Die Fähigkeit, gehörte Laute zu unterscheiden und zu kategorisieren, ist schon in den ersten Lebensmonaten vorhanden. Dieser Lernprozess kann entweder durch eine eingeschränkte periphere Aufnahme (Innenohrstörung, chronische Otitis media) gestört werden oder auch durch inadäquate akustische bzw. sprachliche Angebote.
Beginnend mit dem Neugeborenen-Hörscreening müssen die regelmäßige Untersuchung des Hörvermögens bei Säuglingen und Kleinkindern, vor allem nach einer Otitis media, als eine präventive Maßnahme gegen auditive Wahrnehmungsstörungen verstanden werden.
Eltern sollen durch eine Beratung im altersadäquaten sprachlichen Umgang (Mutter-Kind-Dialog, möglichst im Rahmen sprachbegleiteter Tätigkeiten) und die Vermeidung von Lärmbelastungen (i-Pod usw.) früh zum Handeln angeleitet werden.