Logopädische Praxis in Aachen

Verordnung

Da die Therapie von LRS und Rechenschwäche keine Krankenkassenleistung
darstellt, muss Sie privat finanziert werden. In Einzelfällen  übernimmt das Jugendamt
die Förderung nach vorangegangener Antragsstellung.

Gerne beraten wir Sie ausführlicher.