DIE DYSKALKULIE

bezeichnet eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.“

Sie ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als schulische Entwicklungsstörung anerkannt und wird in ihrer Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD 10; F81.2) beschrieben und definiert.

Das Vorgehen der Lerntherapie entspricht dem kleinschrittigen Aufbaui s. Lese-Rechtschreibstörung.

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